Konsequenzen der CE-Kennzeichnung für Brandschutztüren

Am 1. November 2019 ist die CE-Kennzeichnungspflicht für feuerbeständige Industrietore in Kraft getreten. Diese neue europäische Gesetzgebung hat weitreichende Konsequenzen für alle Beteiligten an Bau-, Umbau- und Renovierungsprojekten, bei denen Brandschutztüren eingesetzt werden. Was sind die Konsequenzen und wer haftet bei Nichtbeachtung der Vorschriften? In diesem Whitepaper lesen Sie alles dazu: Die Konsequenzen der CE-Kennzeichnung für Brandschutztüren.

Strengere Anforderungen führen zu einem begrenzteren Angebot

Die strengeren Anforderungen der CE-Kennzeichnung führen bei allen Herstellern zu einem begrenzten Sortiment an Brandschutztüren. Ausführungen, die nach nationalem Recht noch möglich waren, entfielen nach dem 1. November 2019.

Wer die Norm nicht erfüllt, macht sich strafbar

Europa führt die neuen Vorschriften ein, um die großen Qualitätsunterschiede und die Vielfalt der Prüfmethoden zu reduzieren und dadurch die Brandsicherheit zu steigern.

„Wer nach dem 1. November 2019 ein Industriebrandschutztor einbaut, das nicht der Norm entspricht, begeht ein Wirtschaftsdelikt.“

In dieser Situation gibt es mehrere Verantwortliche. Außer dem Hersteller haften auch der Architekt, der Bauunternehmer und der Eigentümer des Gebäudes. Daher ist es wichtig, dass alle Beteiligten die Verantwortung übernehmen und die aktuelle Situation sowie neue Bau- oder Renovierungspläne, die den Einsatz von industriellen Brandschutztoren beinhalten, kritisch betrachten.

 

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